Vor kurzem führte ich ein Chatgespräch bei skype mit einer Person für die ich seotechnisch tätig war. Der Auftrag sollte vorfristig beendet werden. Ich bin zwar rein rechtlich im B2B-Bereich nicht verpflichtet solche vorfristigen Kündigungen zu akzeptieren, aber da ich mich mit meinen Kunden eigentlich recht gut verstehe bin ich bei so etwas immer der [...]
Tätigt ein Arbeitnehmer Anrufe über sein Diensttelefon zu kostenpflichtigen 0900-Rufnummern zu Astro-Hotlines, Kartenlegern etc. und trägt der Arbeitgeber die diesbezüglich anfallenden Telefonkosten, so rechtfertigt dieses Verhalten des Arbeitnehmers eine fristlose Kündigung (VG Mainz, Urteil vom 02.02.2010, Az.: 5 K 1390/09.MZ). Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer private und/oder psychische Probleme hatte und durch die Hotlines Hilfe suchte. Dies stellt kein Rechtfertigungsgrund für den Arbeitnehmer dar. Eine fristlose Kündigung des Arbeitnehmers aufgrund des vorgenannten Verhaltens ist auch möglich, wenn dieser Personalratsmitglied ist.